- Feststellung von Zustand und Funktionalität der Abwasserleitungen
- gesetzliche Verpflichtung für Eigentümer
- Anhaltspunkt für Rohrsanierung
Ziel einer Dichtheitsprüfung ist die Feststellung von Zustand und Funktionalität der Grundstücksentwässerungsleitungen. Zum Schutz der Umwelt müssen die Abwasserleitungen dicht sein. Es gilt eine Verunreinigung des Erdreichs sowie des Grundwassers durch austretendes Schmutzwasser zu verhindern. Zudem dürfen keine Gewässer von außen in die Abwasserleitung gelangen, denn dies würde extreme Kosten bei der Reinigung des Abwassers in den Kläranlagen verursachen.
Gründe für Undichtigkeiten der Rohrleitung sind z.B. Risse, undichte Muffen oder Wurzeleinwuchs.
Die Dichtheitsüberprüfung gilt auch als Anhaltspunkt für eine mögliche Rohrsanierung.
Jeder Eigentümer ist nach § 59/60/61a des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit der DIN 1986-30 verpflichtet, alle privaten Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte der häuslichen Abwasseranlagen in regelmäßigen Abständen auf Zustand und Dichtheit zu prüfen.
Die Dichtheitsprüfung erfolgt mittels einer TV-Inspektion.
Hinweis: Für Wasserschutzgebiete gelten andere Gesetzesgrundlagen und Fristen.
Für Neubauten gilt: nach der DIN EN 1610 in Verbindung mit der ATV A 139 müssen für alle Leitungen Bestandspläne erstellt werden, außerdem muss die Dichtheit bescheinigt werden.
Eine Dichtheitsprüfung darf nur durch zertifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.